Mehrwertsteuerfreier Kauf innerhalb der EU

  • Für Unternehmen: Innergemeinschaftliche Lieferung
    Wenn ein Kunde aus einem anderen EU-Land eine Ware kauft und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) vorlegt, kann der Verkauf umsatzsteuerfrei erfolgen (§ 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6a UStG). Voraussetzung ist, dass die Ware physisch ins EU-Ausland geliefert wird.

  • Für Privatpersonen:
    In der Regel zahlen Privatpersonen die Mehrwertsteuer des Landes, in dem der Händler ansässig ist. Ein mehrwertsteuerfreier Kauf ist für Privatpersonen nicht möglich.

Umsatzsteuerfreie Lieferung ins Nicht-EU-Ausland

  • Lieferungen in Länder außerhalb der EU sind umsatzsteuerfrei, da sie als Ausfuhrlieferungen gelten (§ 4 Nr. 1a UStG in Verbindung mit § 6 UStG).
  • Voraussetzung: Der Händler muss den Nachweis erbringen, dass die Ware tatsächlich exportiert wurde (z. B. durch Zollpapiere).

Rechtliche Grundlagen und Hinweise

  1. Privatpersonen im Nicht-EU-Ausland:

    • Kunden zahlen keine deutsche Mehrwertsteuer.
    • Eventuell fallen jedoch Einfuhrzölle oder lokale Steuern im Zielland an.
  2. Unternehmer innerhalb der EU:

    • Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist möglich, wenn die USt-ID korrekt ist und die Waren ins Ausland gelangen.
  3. Rechnungsanforderungen:
    Für umsatzsteuerfreie Lieferungen sind alle notwendigen Angaben gemäß § 14a UStG zu beachten, darunter die USt-ID des Käufers und die Angabe „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“.

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